Ihr Kind erhält nach Abschluss des Anfängerschwimmkurses das Seepferdchenabzeichen inkl. entsprechender Urkunde. In unseren Fortgeschrittenenkursen können die Kinder das Bronzeabzeichen auch "Freischwimmer" genannt erhalten. Auch hier werden ein Abzeichen und ein Schwimmpass vergeben.
Sobald Ihr Kind bereit ist, dass jeweilige Schwimmabzeichen zu erlangen, wird die Prüfung unangekündigt während dem Kurs abgehalten. So stehen die Kinder nicht unter Druck und können sich ganz aufs schwimmen konzentrieren. Eine separate Prüfungsstunde gibt es nicht.
Da der Vertrag standardmäßig nur einen Monat läuft und er sich automatisch verlängert, wenn man ihn nicht kündigt, sieht man immer nur die in der Vertragslaufzeit liegenden Termine.
Wenn sich der Vertrag automatisch verlängert, tauchen auch die Folgetermine der nächsten Monatsspanne in der Terminliste in Ihrem Kundenkonto auf.
Dies geht leider nicht. Laufende Verträge können nur wir abändern. Sollten Sie den Wunsch haben den aktuellen Kurstag zu ändern, so können Sie sich jederzeit mit uns per E-Mail oder Kontaktformular in Verbindung setzen. Wir prüfen, ob am gewünschten Tag und Zeit ein freier Platz ist und können Ihren Vertrag entsprechend abändern.
Dies gilt auch, wenn Ihr Kind von einem Anfängerkurs zu einem Fortgeschrittenenkurs wechseln möchte.
In den meisten Bädern ist kein zusätzlicher Eintritt zur Kursgebühr fällig. Sollte Ihr Kurs in einem öffentlichen Bad stattfinden gilt: Wenn Sie Ihrem Kind lediglich beim umziehen helfen und das Bad im Anschluss verlasst, müssen Sie keinen Eintritt bezahlen. Sollten Sie parallel schwimmen gehen wollen, muss Eintritt gezahlt werden.
Die Kursgebühren werden immer am ersten Werktag eines Monats für den vertraglich vereinbarten Monat von Ihrem Bankkonto abgebucht. Ihr Vertrag beginnt ab dem Datum der ersten Kursstunde läuft exakt einen Monat und wird automatisch verlängert, falls Sie diesen nicht gekündigt haben.
Leider ist eine Pause bzw. ein Aussetzen im Vertrag nicht vorgesehen. Unsere Kosten , wie Badmiete und Trainerlöhne laufen auch weiter, wenn Sie nicht teilnehmen können. Ein Nachholen der Termine ist nicht möglich, da unsere Kurse meist ausgebucht sind und unser Dauerkurssystem dies nicht ermöglicht. Wenn Sie rechtzeitig binnen Ihrer Frist kündigen, dann können Sie diese Kosten umgehen. Wir können Ihnen aber nicht garantieren, dass Sie nach Ihrem Urlaub direkt wieder einen Kursplatz in Ihrem Wunschkurs erhaltet.
An den meisten Standorten schwimmen wir die Ferien über durch. Tun wir das nicht, passen wir alle Rechnungen, die entstehen, im Laufe des jeweiligen Monats auf die Ausfallzeit an. Sie zahlen nur, wenn auch wirklich etwas stattfindet!
Wenn nicht geschwommen wird, informieren wir Sie rechtzeitig per E-Mail.
Sichtbar ist dies auch, wenn Sie in Ihrem Kundenaccount die Termine anschaut. Dort sind die Ausfalltermine schwarz hinterlegt.
Auch bei einem Ausfall, den wir zu verschulden haben, erhalten Sie eine Benachrichtigung per E-Mail und eine Gutschrift auf Ihr Kundenkonto.
Der mit uns geschlossene Schwimmkursvertrag verlängert sich jeden Monat automatisch (nach dem letzten Termin), es sei denn, er wird mit einer Frist von 14 Tagen zum Vertragsende gekündigt. Das angezeigte „Vertragsende“ wird wegen unserer internen Rechnungsstellung angezeigt und um es Ihnen leichter zu machen, die Kündigungsfristen einzuhalten.
Sobald die Kündigungsfrist abgelaufen ist bzw. die Rechnung geschrieben wurde, verlängert er sich automatisch um einen weiteren Monat und wird dann auch wieder entsprechend vom System angezeigt.
Das gilt im Übrigen auch für die angezeigten Termine – diese erscheinen wieder im System, sobald der neue Vertrag startet.
Da unsere Bäder überwiegend für unsere Kurse angemieteten sind, ist dies meist nicht möglich. Sollte parallel öffentlicher Badebetrieb stattfinden (diese Info findet Ihr unter den Standortinfos) ist ein Verbleib im Bad möglich, wenn auch die Begleitperson Eintritt bezahlt hat.